ALLGEMEINE GESCHÄFTS-BEDINGUNGEN




Verkaufsbedingungen


  1. Das umstehende Vertragsangebot gilt als von uns angenommen, wenn wir die Ware ausgeliefert oder der Annahme

nicht innerhalb von drei Wochen widersprochen haben. Die Möglichkeit vertragsgemäßer Selbstbelieferung nicht bei uns verfügbarer Ware habenwir unverzüglich zu überprufen und werden andernfalls den Kunden hiervon ehestmöglich unterrichten. Geringfügige und den Gesamteindruck nicht störende Abweichungen in Farbe oder Farb- bzw. Holzmaserung kann der Kunde nicht beanstanden. Verzögert sich die Auslieferung an unseren Kunden bis zu einem festgelegten Lieferzeitpunkt lediglich wegen verzögerter Belieferung durch unseren Zulieferer, so kann der Kunde erst nach fruchtlosem Ablauf einer uns schriftlich gesetzten Nachfrist von mindestens noch zwei Wochen vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt bei innerhalb der Nachfrist zur Auslieferung angebotener oder erfolgter Lieferung ist ausgeschlossen. Schadenersatz kann der Kunde im Falle hiernach unterbliebener Lieferung nur geltend machen, wenn er uns insoweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweist. Dies ist auch dann der Fall, wenn wir mit unserem Lieferanten keinen festen Lieferzeitpunkt auf denjenigen unserer Lieferverpflichtung vereinbart haben.


2. Unsere Leistungsverpflichtung ist im umstehenden Angebot abschließend festgelegt. Zu darüber hinausgehenden Arbeiten sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt. Bei von uns ausgelieferter Ware geht die Gefahr von Verlust oder Beschädigung nach dem Aufstellen in Räumen des Kunden, bei Abholung durch den Kunden mit der Übergabe an unserer Lieferrampe auf ihn über. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart, ist die Ware bei Auslieferung zu bezahlen. In diesem Falle sind die Mitarbeiter, die Ware an unseren Kunden ausliefern, auch inkassoberechtigt.


3. Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm von uns gesetzten angemessenen Frist die Abnahme bereitstehender Ware ohne einen von uns zu vertretenden Anlass verweigert oder schon vorher ernsthaft und endgültig erklärt, nicht abnehmen zu wollen, können wir statt der Leistung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Abnahmeverpflichtung nicht zu vertreten. Als Schadenersatz statt Vertragserfüllung können wir in diesen Fallen 25 % des Warenpreises ohne Berücksichtigung etwa gewährter Nachlässe fordern, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein

Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist. Darüber hinaus müssen wir uns die

Geltendmachung eines von uns nachgewiesenen hoheren Schadens u.a. aufgrund von Sonderanfertigungen vorbehalten.


4. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt ausgelieferte Ware unser Eigentum. Wenn wir aufgrund dieses Vorbehalts Ware zurücknehmen, schuldet uns der Kunde für die bisherige Nutzung, die dadurch bedingte Wertminderung und unsere Aufwendungen im Zusammenhang mit Lieferung und Warenrucknahme einen Ausgleich - bei einer Rücknahme:


bei Möbeln

innerhalb des ersten Halbjahres 35 %

innerhalb des zweiten Halbjahres 45 %

innerhalb des dritten Halbjahres 60 % und nach Ablauf des dritten Halbjahres mindestens 80 %


bei Polsterwaren

innerhalb des ersten Halbjahres 45 %

innerhalb des zweiten Halbjahres 50 %

innerhalb des dritten Halbjahres 70 % und nach Ablauf des dritten Halbjahres mindestens 80 %


höchstens aber 100 % des Kaufpreises. Gegenüber diesem Anspruch bleibt dem Kunden der Nachweis vorbehalten, dass uns keine oder nur eine wesentlich geringere Einbuße entstanden ist bzw. entstehen wird.


5. Bei einem innerhalb unserer Gewährleistungsverpflichtung ersichtlich werdenden und von uns zu vertretenden Mangel kann der Kunde Nacherfullung durch Nachbesserung oder, falls uns eine solche nicht möglich ist oder fehlschlägt, Ersatzlieferung verlangen. Ist uns weder eine Nachbesserung noch eine Ersatzlieferung möglich, so kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) und bei einem nicht nur geringfügigen Mangel auch die Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche haben ein uns nachzuweisendes Verschulden zur Voraussetzung.


6. Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir unter Darlegung eines besonderen Interesses bei Dritten

zulässigerweise gespeicherte Adress- und Bonitätsdaten nutzen, auch soweit diese dort durch mathematisch statistische Verfahren ermittelt worden sind.


7. An Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen nehmen wir nicht teil.